AGB - HMM Holz und Möbel Manufaktur

1. Angebote, Verträge

Unsere Angebote Sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Zusagen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Beschreibungen in Prospekten und Preislisten sind nicht verbindlich. Geringfügige konstruktive und formale Änderungen
behalten wir uns vor. Bei vorgelegten Holz- und Farbmustern sind geringfügige, naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbe unvermeidlich. Fremde Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Für Kundenkommissionen welche durch HMM gefertigt sind, besteht Abnahmeverpflichtung. Ein Storno ist bei diesen Produkten nicht möglich. Änderungen der Aufträge sind möglich, jedoch nur bis 4 Wochen vor bestätigtem Ausliefertermin. Die Mehrkosten werden nach Aufwand berechnet.

2. Lieferung

Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Termine beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Versandes ab Werk. Sie gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich verbindlich bestätigt haben. Die Einhaltung des Versandtermins setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers auch aus früheren Verträgen voraus. Ein termingerechter
Versand ist nur dann möglich, wenn alle zur Produktion notwendigen Angaben
rechtzeitig bei uns eingegangen sind. Bei fehlenden Angaben verlängert sich der
angegebene Versandtermin entsprechend.

Bei Überschreitung des bestätigten Termins muss uns der Käufer schriftlich in Verzug setzen
und eine angemessene Nachfrist einräumen. Verzug durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen Streik oder andere von uns nicht zu vertretenden Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten
befreien für die Dauer der Störung oder deren Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Nach Ablauf von 2 Monaten kann jeder Vertragspartner frei von Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten. Lieferungen frei Haus gelten frei Verladerampe am Firmensitz des Händlers. Lieferungen an andere Adressen können in Sonderfällen vereinbart werden, wobei die Mehrkosten zu Lasten des Kunden gehen.

3. Gefahrübertragung

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen
übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

4. Zahlungen

Zahlungen gelten als geleistet, wenn wir frei darüber verfügen können. Schecks und andere Zahlungsmittel nehmen wir nur zahlungshalber an. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behalten wir uns ungeachtet anderer uns zustehender Rechte vor, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Zinssatz der Bank zu verlangen. Eine förmliche Inverzugsetzung ist nicht notwendig. Kommt der Käufer mit der Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug und treten begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, so sind wir berechtigt, alle Zahlungsziele einseitig zu widerrufen und für noch nicht erfüllte Verträge Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen zulässig.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Aufträgen mit einem Wert von über € 10.000.--,oder einer entsprechenden anderen Währung wird eine Vorauszahlung von 60% des Rechnungsbetrages fällig, die Zahlung hat kurz vor Auslieferung zu erfolgen. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Ware sicherheitshalber an uns ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die unter Vorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr verfügen und Forderungen selbst einziehen. Unsere Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Zugriffe auf die unter Vorbehalt gelieferte Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Realisierung unserer Forderungen gefährdet sein, so hat uns der Käufer die Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware zu ermöglichen oder die Abtretung der Forderung seinen Kunden mitzuteilen und uns die erforderlichen Dokumente herauszugeben. In der Rücknahme von unter Vorbehalt gelieferter Ware liegt kein Rücktritt vor.

7. Gewährleistung

Mängel der gelieferter Waren, Abweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens10 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung bekannt zugeben. Andernfalls verliert der Käufer sein Recht zu rügen. Das gilt auch, wenn die gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder durch den Käufer verändert oder selbst nachgebessert wird. Das Recht zu Rügen erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Empfang der Ware.
Bei berechtigten Reklamationen gewähren wir Nachbesserung oder Ersatz nach unserer Wahl, inkl. Transporte ab und zum oben erwähnten Firmensitz des Händlers. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Käufer die Ware zurückgeben oder die Minderung des Preises verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausgleich von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

8. Transportschäden

Transportschäden müssen unverzüglich bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt werden. Ausserlich nicht erkennbare Transportschäden sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Spedition oder bei uns schriftlich zu melden. Die Beweislast liegt beim Empfänger der Ware, dass der Schaden durch den Transporteur verursacht wurde. Durch die Quittierung des Lieferscheins ohne Vorbehalt, bei Weitertransport der Ware durch den Empfänger, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung Ware erlöschen sämtliche Ansprüche.

9. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-5312 Döttingen. Gerichtsstand
für Verträge mit natürlichen und juristischen Personen ist das Bezirksgericht Zurzach.
Über das Vertragsverhältnis entscheidet schweizerisches Recht. Sollten einzelne
Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.
Rechte des Bestellers sind nicht übertragbar.


HMM Holz und Möbel Manufaktur, Glaser Albrecht, Surbtalstrasse 26 b, 5312 Döttingen