AGB - HMM Holz und Möbel Manufaktur |
1. Angebote, Verträge Unsere Angebote
Sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Zusagen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Beschreibungen in Prospekten und Preislisten sind nicht
verbindlich. Geringfügige konstruktive und formale Änderungen 2. Lieferung Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Termine beziehen sich
grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Versandes ab Werk. Sie gelten
nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich verbindlich bestätigt
haben. Die Einhaltung des Versandtermins setzt die Erfüllung der
Vertragspflichten des Käufers auch aus früheren Verträgen
voraus. Ein termingerechter Bei Überschreitung des bestätigten Termins muss uns der Käufer
schriftlich in Verzug setzen 3. Gefahrübertragung Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem
Transportunternehmen 4. Zahlungen Zahlungen gelten als geleistet, wenn wir frei darüber verfügen
können. Schecks und andere Zahlungsmittel nehmen wir nur zahlungshalber
an. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behalten wir uns ungeachtet anderer
uns zustehender Rechte vor, Verzugszinsen mindestens in Höhe von
3% über dem jeweils gültigen Zinssatz der Bank zu verlangen.
Eine förmliche Inverzugsetzung ist nicht notwendig. Kommt der Käufer
mit der Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug und treten begründete
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, so sind wir
berechtigt, alle Zahlungsziele einseitig zu widerrufen und für noch
nicht erfüllte Verträge Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten,
eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen 5. Zahlungsbedingungen Bei Aufträgen mit einem Wert von über € 10.000.--,oder einer entsprechenden anderen Währung wird eine Vorauszahlung von 60% des Rechnungsbetrages fällig, die Zahlung hat kurz vor Auslieferung zu erfolgen. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Ware sicherheitshalber an uns ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die unter Vorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr verfügen und Forderungen selbst einziehen. Unsere Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Zugriffe auf die unter Vorbehalt gelieferte Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Realisierung unserer Forderungen gefährdet sein, so hat uns der Käufer die Zurücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware zu ermöglichen oder die Abtretung der Forderung seinen Kunden mitzuteilen und uns die erforderlichen Dokumente herauszugeben. In der Rücknahme von unter Vorbehalt gelieferter Ware liegt kein Rücktritt vor. 7. Gewährleistung Mängel der gelieferter Waren, Abweichungen oder Falschlieferungen
sind uns spätestens10 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel
unverzüglich nach Entdeckung bekannt zugeben. Andernfalls verliert
der Käufer sein Recht zu rügen. Das gilt auch, wenn die gelieferte
Ware unsachgemäss behandelt oder durch den Käufer verändert
oder selbst nachgebessert wird. Das Recht zu Rügen erlischt in jedem
Fall 6 Monate nach Empfang der Ware. 8. Transportschäden Transportschäden müssen unverzüglich bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt werden. Ausserlich nicht erkennbare Transportschäden sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Spedition oder bei uns schriftlich zu melden. Die Beweislast liegt beim Empfänger der Ware, dass der Schaden durch den Transporteur verursacht wurde. Durch die Quittierung des Lieferscheins ohne Vorbehalt, bei Weitertransport der Ware durch den Empfänger, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung Ware erlöschen sämtliche Ansprüche. 9. Haftung Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. 10. Schlussbestimmungen |
HMM Holz und Möbel Manufaktur, Glaser Albrecht, Surbtalstrasse 26 b, 5312 Döttingen |